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Honorar


Für die Gerichtsbarkeit erfolgt die Vergütung nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

Für Sachverständigengutachten nach §109 SGG wird der Sachverständige durch das zuständige Sozialgericht beauftragt. Er stellt seine Auslagen dem Sozialgericht anschließend in Rechnung. Dieses wird dann die Kosten bei Ihnen (dem Auftraggeber) einfordern. Ggf. sind bereits vorab Einzahlungen bei der Gerichtsbarkeit zu leisten.

Für Gutachten nach §109 SGG ist innerhalb von Bayern mit einer Pauschale in Höhe von derzeit 990,29 € (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) zu rechnen. Die Preise für Gutachten außerhalb von Bayern können divergieren.

Für Gutachten im privaten Auftrag nach persönlicher Untersuchung in Bamberg oder nach Aktenlage kann die Vergütung individuell erfragt werden.

Für das Einholen einer fachärztlichen Expertise bspw. im Sinne einer Zweitmeinung oder Beratung (insbesondere auf dem Fachgebiet der Psychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie) ist eine Pauschale in Höhe von 325,00 € (zuzüglich 19 % Umsatzsteuer) zu entrichten. Als Zeitfenster für eine derartige Beratung wird eine Stunde veranschlagt. Das Gespräch kann entweder persönlich in Bamberg oder via Internetschalte/Telefon stattfinden.



Praxisanschrift:

Dr. med. Eric Hempel

Luitpoldstr. 45

96052 Bamberg

Vergütung: Kontakt
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